Vom Sklavenaufstand bis Gaza: Wie wir Gewalt deuten – und warum das politisch ist

Von Detlef Koch · Text vom 20. Juni 2025

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Hörfassung · 13 Minuten 22 Sekunden
Eine kleine Pflanze mit ausgefransten grünen Blättern wächst aus dem Asphalt; im Hintergrund eine unscharfe Straße mit Häusern und einem Auto.
Eine Pflanze wächst durch den Asphalt. Symbolbild für Verletzlichkeit und Widerstand. Foto: Marco Bianchetti / Unsplash · Unsplash-Lizenz

Vorwort!

Dieser Text versteht sich nicht als Rechtfertigung von Gewalt oder als Relativierung deutscher Verbrechen. Er anerkennt das Leid aller Opfer und weist jede Form der Verhöhnung oder Verharmlosung zurück. Ziel ist es vielmehr, Gewalthandlungen im historischen und psychologischen Kontext zu analysieren – nicht, jede Gewalt zu billigen.

Einleitung

Als sich am 14. Oktober 1943 Häftlinge des NS-Vernichtungslagers Sobibór zu einer koordinierten Revolte erhoben, blieb ihr Handeln in der Geschichtsschreibung lange randständig: Zu fragmentarisch war der Erfolg, zu ambivalent die Mittel. Und doch galt der Aufstand – ähnlich wie jener im Warschauer Ghetto einige Monate zuvor oder der bewaffnete Widerstand des versklavten Predigers Nat Turner im Virginia des Jahres 1831 – als verzweifelter Ausdruck eines elementaren Freiheitsimpulses unter Bedingungen totaler Entrechtung. Dass diese historischen Episoden heute zum moralischen Gedächtnis westlicher Demokratien gehören, steht im auffälligen Kontrast zur nahezu reflexhaften Delegitimierung jeder vergleichbaren Gewaltdynamik, sofern sie außerhalb des eigenen kulturellen Erfahrungsraums stattfindet.

Die Ereignisse des 7. Oktober 2023, als bewaffnete palästinensische Gruppen die Grenze zum Gazastreifen durchbrachen und militärische wie zivile Ziele im Süden Israels angriffen, stellen einen solchen Fall dar. Sie wurden – nicht nur in Israel – als barbarischer Terroranschlag gewertet. Doch der analytische Blick verweist auf ein ungleiches Machtgefüge, in dem sich ein seit Jahrzehnten eingeschlossenes, entrechtetes Kollektiv in einem Akt radikaler Selbstbehauptung äußerte. Die historischen Parallelen sind nicht identitätsstiftend, wohl aber psychologisch instruktiv: Auch in Sobibór oder bei Nat Turner war es nicht politisches Kalkül, sondern existenzieller Druck, der zur Überschreitung bürgerlich gesetzter Gewaltgrenzen führte.

Die westliche Reaktion auf den 7. Oktober offenbart dabei nicht nur ein mediales, sondern ein begriffliches Defizit: Was gilt unter kolonialen Bedingungen überhaupt als „Widerstand“ – und wer besitzt die Definitionsmacht über seine Legitimität?

Southampton Aufstand 1831 – als paradigmatischer Ausdruck gewaltsamer Emanzipation

Als Nat Turner im August 1831 einen Sklavenaufstand im US-Bundesstaat Virginia anführte, war dies nicht lediglich ein Akt individueller Fanatisierung, sondern Ausdruck eines strukturell induzierten Gewaltverhältnisses, in dem sich jegliche Hoffnung auf Reform erschöpft hatte. Turner, ein bibelfester, in der Gemeinschaft als „Prophet“ verehrter Sklave, hatte die Erhebung theologisch aufgeladen: Die Apokalypse als Freiheitsmoment. Innerhalb von 48 Stunden tötete seine kleine Gruppe etwa sechzig Weiße, darunter auch Kinder. Die Reaktion war brutal: Der Aufstand wurde niedergeschlagen, Turner hingerichtet, Dutzende weitere Afroamerikaner, teils ohne direkte Beteiligung, exekutiert.

In der damaligen Rezeption galt Turner als „fanatischer Mörder“ – ein Narrativ, das erst in der Bürgerrechtsbewegung des 20. Jahrhunderts gebrochen wurde. Seither wird seine Tat zunehmend als paradigmatischer Ausdruck gewaltsamer Emanzipation gelesen: nicht gerechtfertigt im moralischen Sinne, wohl aber erklärbar als politische Konsequenz aus einem vollständigen Entzug rechtsbasierter Handlungsoptionen. Seit 2002 zählt Nat Turner zu den 100 größten Afroamerikanern. 2009 wurde in Newark, USA der größte Park der Stadt Nat Turner Park benannt.

Der Fall Turner erlaubt damit einen analytischen Zugriff auf die Frage, in welchen Konstellationen Gewalt von unten nicht primär als Zerstörung, sondern als eruptive Artikulation einer verweigerten Subjektwerdung verstanden werden kann. Diese Perspektive entzieht sich des gängigen Entweder-oder-Denkens zwischen „Terror“ und „Legitimität“ – und fordert damit auch gegenwärtige Deutungsmuster heraus, etwa wenn über Formen palästinensischen Widerstands im Kontext langdauernder kolonialer Einschließung diskutiert wird.

Fanon und die Dialektik kolonialer Gewalt

Die Analyse Frantz Fanons über die Dynamik kolonialer Herrschaft und Befreiung zählt zu den radikalsten politischen Diagnosen des 20. Jahrhunderts. In Les Damnés de la Terre (1961) entwickelt der aus Martinique stammende Psychiater und Revolutionär eine Theorie der Gewalt, die sich weder in moralischen Kategorien noch in juristischen Begriffen erschöpft. Vielmehr betrachtet Fanon die Gewalt als konstitutiven Bestandteil der kolonialen Weltordnung – als jenes ursprüngliche Verhältnis, das den Kolonisierten seiner individuellen Menschlichkeit beraubt und ihn auf eine rein daseinsbezogene Randexistenz verweist.

Die Gegengewalt, die Fanon nicht bejaht, wohl aber als strukturell notwendig begreift, ist in dieser Perspektive keine pathologische Entgleisung, sondern ein Akt der Rückgewinnung menschlicher Würde. „Denn der Kolonisierte entdeckt seine Menschlichkeit in dem Augenblick, in dem er beginnt, sich zu befreien“, schreibt Fanon – und fügt hinzu: „Und genau zur selben Zeit, da er seine Menschlichkeit entdeckt, beginnt er seine Waffen zu reinigen“. In der Tat ist die Rückkehr zum Menschsein in Fanons Denken untrennbar mit dem gewaltsamen Bruch mit der kolonialen Ordnung verbunden.

Diese Dialektik – in der das „kolonisierte Ding“ erst im Akt des Widerstands zu einem politischen und selbstbestimmten Wesen wird – verweigert sich normativen Begriffen wie Legitimität oder Illegalität. Gewalt erscheint hier nicht als Störung der Ordnung, sondern als ihr inhärenter Schatten. Der Kolonisierte wird nicht trotz, sondern durch die Gewalt des Kolonialherrn zum Träger einer eigenen historischen Bewegung. Die Antwort, die er gibt, ist daher nicht irrational, sondern innerhalb einer verkehrten Ordnung die einzige erkennbare Logik.

Fanon zu lesen heißt, Gewalt als Kategorie politischer Anthropologie ernst zu nehmen – gerade dort, wo systemische Verhältnisse über lange Zeit jede andere Ausdrucksform verweigert haben. Es bedeutet nicht, Gewalt zu verherrlichen, wohl aber, sie aus der moralischen Schmuddelecke herauszuholen, in die sie meist dann verbannt wird, wenn sie von unten kommt.

Widerstand als letzte Option: Die Aufstände von Sobibór und Warschau

Die bewaffneten Erhebungen in Sobibór (Oktober 1943), im Warschauer Ghetto (Frühjahr 1943) und während des Warschauer Stadtaufstands (August 1944) gehören zu den markantesten Beispielen kollektiver Selbstermächtigung unter extremen Bedingungen. Gemein ist ihnen, dass sie nicht auf militärischen Erfolg zielten, sondern auf die symbolische Wiederherstellung von Wirkmächtigkeit – oftmals zum Preis der völligen physischen Vernichtung.

In Sobibór planten Häftlinge – darunter sowjetische Kriegsgefangene und polnische Juden – minutiös die Tötung ranghoher SS-Offiziere. Ihr Ziel war nicht Revanche, sondern Flucht: Rund 300 Gefangenen gelang es, aus dem Vernichtungslager auszubrechen, wenngleich viele bei der Verfolgung erschossen wurden. Yehuda Lerner, einer der Überlebenden, formulierte später: „Es war mir eine Ehre, zu den Leuten zu gehören, die ausgewählt wurden, die Deutschen zu töten“ – ein Satz, der retrospektiv weniger als Bekenntnis zur Gewalt, denn als Ausdruck existenzieller Autonomie verstanden wird.

Der Aufstand im Warschauer Ghetto verfolgte ein ähnliches Motiv: sich dem sicheren Tod nicht widerstandslos zu überlassen. Auch der stadtweite Aufstand vom August 1944, getragen von der Heimatarmee, diente der politischen Selbstbehauptung im Schatten geopolitischer Kalküle.

Im kollektiven Gedächtnis westlicher Gesellschaften gelten diese Erhebungen – trotz Gewaltanwendung – heute als legitimer Widerstand. Dass ähnliche Akte in anderen Kontexten, etwa in kolonialen Konflikten, häufig als „Terror“ etikettiert werden, verweist auf ein normatives Ungleichgewicht in der Deutung politischer Gewalt.

Zwischen Freiheitskampf und Terrorismus: Zur politischen Wortbedeutung legitimer Gewalt

Die westliche Urteilskraft im Umgang mit politischer Gewalt zeigt sich historisch und gegenwärtig als zwiegespalten. Während Rückblicke auf vergangene Aufstände – etwa Nat Turners Sklavenrevolte von 1831 oder den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 – heute von staatlichen und akademischen Instanzen als Akte legitimen Widerstands gewürdigt werden, bleibt gegenwärtiger bewaffneter Widerstand in postkolonialen Kontexten oft im semantischen Feld des Terrorismus verhaftet. Die Zuschreibung ist dabei weniger eine analytische denn eine politische Entscheidung – eingebettet in geopolitische Interessenlagen und mediale Rahmungen.

Begriffe wie „Widerstand“, „Sicherheit“ und „Terrorismus“ sind historisch nicht stabil, sondern normativ aufgeladen. So galt die algerische FLN im französischen Diskurs der 1950er Jahre als terroristische Organisation – ein Narrativ, das sich erst mit dem historischen Abstand und dem Wandel der Machtverhältnisse verschob. Ähnlich wurden ANC-Kämpfer in Südafrika bis in die späten 1980er Jahre von westlichen Staaten und Institutionen kriminalisiert, bevor ihre Aktionen als Teil eines Befreiungskampfes anerkannt wurden.

Diese terminologische Wechselhaftigkeit verweist auf das, was Frantz Fanon als epistemische Gewalt kolonialer Ordnungen beschrieb, also Gewalt durch Wissen oder durch die Macht, zu bestimmen, was als Wahrheit gilt: Die Definitionsmacht über das, was als „legitim“ gilt, liegt selten bei den Unterdrückten selbst. Der völkerrechtliche Rahmen ist zwar komplex, aber nicht mehrdeutig: Die UN-Generalversammlung erklärte in Resolution 3103 (1973), dass „die unterdrückten Völker das Recht haben, sich auch mit Gewalt gegen koloniale und rassistische Regime zu wehren“.

Dass westliche Diskurse dieses Recht selektiv anerkennen, ist weniger Ausdruck moralischer Konsistenz als vielmehr ein Indikator fortwirkender machtpolitischer Asymmetrien. Die Einordnung eines Akts als Terror oder Befreiung bleibt dabei letztlich ein Spiegel kolonialer und postkolonialer Bedeutungshegemonien.

Schlussgedanke

Im Licht historischer Gleichnisse und theoretischer Befunde tritt der gegenwärtige Konflikt in Gaza weniger als singulärer Ausbruch roher Gewalt denn als Symptom einer tieferliegenden Struktur zutage: einer Ordnung, in der koloniale Logiken, räumliche Abriegelung und ungleiche Machtverhältnisse fortbestehen – wenngleich in neuer Wortbedeutung und unter anderen Vorzeichen. Die Kategorien, mit denen westliche Öffentlichkeiten bewaffneten Widerstand deuten – etwa „Terrorismus“ oder „Verteidigung“ –, sind dabei weniger objektive Beschreibungen als Ausdruck geopolitischer Selektivität.

Die westliche Urteilskraft über Gewalt operiert selten in normativer Neutralität. Sie spiegelt politische Prioritäten, historisch gewachsene Loyalitäten und nicht zuletzt die Bereitschaft, bestimmte Akteure als politische Subjekte mit Handlungsmacht anzuerkennen – anderen hingegen genau diese abzusprechen. In diesem Sinne markiert die mediale und politische Reaktion auf Gaza nicht nur eine Haltung zum Nahen Osten, sondern auch eine Aussage über das Selbstverständnis westlicher Liberalismen.

Wer bereit ist, aus der historischen Tiefe herauszulesen, wird im Muster der Eskalation nicht das Andere der Geschichte erkennen, sondern ihr Echo. Vielleicht beginnt kritisches Denken nicht mit Antworten, sondern mit der Bereitschaft, jene Begriffe zu befragen, in deren Namen so oft schon Unterscheidungen zwischen legitimem Widerstand und delegitimierter Gewalt getroffen wurden.

Folge 06 – Zwischen Hoffnung und Heimsuchung: Palästina 1918–1929

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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Mit dem Ende der osmanischen Herrschaft beginnt 1918 eine neue Epoche für Palästina. Die Folge untersucht, wie Großbritannien nach dem Ersten Weltkrieg seine Mandatsherrschaft errichtete und die Balfour-Erklärung politisch umsetzte. Während die zionistische Bewegung internationale Unterstützung für eine ‚nationale Heimstätte‘ gewann, sah sich die arabische Mehrheitsbevölkerung in ihrem Anspruch auf Selbstbestimmung übergangen. Der palästinensische Widerstand formierte sich, zugleich verschärften Einwanderung, koloniale Interessen und widersprüchliche britische Versprechen den Konflikt. Die Unruhen von Jerusalem und Jaffa markieren schließlich den Beginn einer zunehmend gewaltsamen Auseinandersetzung.

Weiterführende Beiträge

Alle Folgen der Podcast-Reihe

Folge 05 – Der Weg zur Balfour-Deklaration (1911–1918)

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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In den bisherigen Folgen haben wir die Anfänge des politischen Zionismus und die Situation in Palästina um die Jahrhundertwende betrachtet – von Theodor Herzls Vision bis zu den ersten Siedlungsprojekten. Heute widmen wir uns dem Zeitraum 1911 bis 1918, einer Zeit dramatischer Umbrüche: dem Ersten Weltkrieg und seinem Einfluss auf das zionistische Projekt, gipfelnd in der Balfour-Deklaration von 1917. Diese Jahre markieren den Schritt des Zionismus auf die internationale Bühne – und legen den Grundstein für künftige Konflikte.

Wir gehen der Frage nach, wie der Zionismus im Kontext des Ersten Weltkriegs seine Strategie neu ausrichtete und welche Interessen dahinterstanden. Wie kam es, dass Großbritannien den Zionisten offiziell eine „nationale Heimstätte“ in Palästina zusagte? Und was bedeutete das für die dort lebende arabische Mehrheitsbevölkerung? Unsere Haltung dabei ist fragend und kritisch: Ich erzähle in der Ich-Perspektive und beleuchte ideologische Kontinuitäten sowie Machtverhältnisse, anstatt neutral zu berichten.

Weiterführende Beiträge

Nächste Folge: Folge 006 – Zwischen Hoffnung und Heimsuchung

Folge 04 – Kolonisierung in Theorie und Praxis – Der Zionismus zwischen 1901 und 1909

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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Diese Folge beleuchtet die entscheidende Frühphase des politischen Zionismus: von der Gründung des Jüdischen Nationalfonds (1901) über die zweite Alija bis zur Gründung des ersten Kibbuz und der „hebräischen Stadt“ Tel Aviv (1909). Wir zeigen, wie sich aus visionären Ideen konkrete Strukturen entwickelten – und wie dabei erste Formen systematischer Ausgrenzung der palästinensischen Bevölkerung entstanden. Mit Quellen von Ilan Pappe, Shlomo Sand, Theodor Herzl, Israel Zangwill und Noam Chomsky.

Themen u. a.:
– Exklusiver Landbesitz durch den JNF
– Der Bruch mit arabischen Arbeitern (Avoda Ivrit)
– Zangwills Forderung nach Vertreibung (1905)
– Degania und der kollektivistische Kibbuz
– Tel Aviv als städtebauliches Zeichen zionistischer Souveränität
– Ideologische Grundlagen der Segregation

Ein historischer Blick auf die Gründungslogik des Zionismus – und auf die politischen Folgen, die bis heute nachwirken.

Weiterführende Beiträge

Nächste Folge: Folge 005 – Der Weg zur Balfour-Deklaration

Folge 03 – Im Rausch der Überlegenheit – Koloniale Begrifflichkeit und Transferdenken (1896–1901)

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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Im Rausch der Überlegenheit

Was bedeutet es, wenn ein Land als „leer“ beschrieben wird?
In dieser Folge geht es um die kolonialen Denkweisen und die frühen Vorstellungen von Enteignung und Bevölkerungstransfer im politischen Zionismus.
Wir schauen zurück auf Herzls beschönigende Sprache, Syrkins Radikalität – und auf das, was zwischen 1896 und 1901 gedacht und geplant wurde.
Eine kritische Erzählung über Ausschluss, Besitz und das Denken hinter dem Projekt.

Weiterführende Beiträge

Nächste Folge: Folge 004 – Kolonisierung in Theorie und Praxis

Folge 01 – Ein Anfang in der Fremde – Der Traum vom eigenen Staat

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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Dies ist die erste Folge einer Podcast-Serie, die zurückblickt auf den Anfang einer folgenreichen Entwicklung – den Beginn des zionistischen Siedlungsprojekts in Palästina. Wir schreiben das Jahr 1878. Die Welt kennt noch kein Israel, keinen Nahostkonflikt, keine UN-Resolutionen, keine Waffenstillstandslinien. Doch genau hier, in einem unscheinbaren Sumpfgebiet bei Jaffa, beginnt die Geschichte: mit der Gründung von Petah Tikva – dem „Tor der Hoffnung“.

Was auf den ersten Blick wie eine einfache Auswanderung aus Osteuropa erscheinen mag, war in Wahrheit ein politischer und ideologischer Aufbruch. Juden aus Litauen, Rumänien oder Russland – oft traumatisiert durch Pogrome, Entrechtung und soziale Ausgrenzung – suchten nicht nur Schutz. Sie suchten Souveränität. Und sie fanden beides nicht im Westen, sondern in Palästina – einer damals überwiegend von arabischen Bauern und Handwerkern bewohnten Region des Osmanischen Reiches.

Diese erste Folge erzählt von der Umwandlung eines kollektiven Traumas in ein nationales Projekt. Sie zeigt, wie aus Opfern politische Akteure wurden. Und wie sich in der Hoffnung auf ein sicheres Leben bereits das nächste Unrecht ankündigte.

Wir sprechen über die Pogrome im Zarenreich, über die ersten Siedlungen wie Petah Tikva, Rishon LeZion und Rosch Pina – aber auch über die Rolle wohlhabender Förderer wie Edmond de Rothschild oder Moritz Freiherr von Hirsch, die den Siedlungsprozess mit Kapital, Struktur und Ideologie ausstatteten. Dabei stellen wir die Frage: War das wirklich eine Rückkehr ins „Land der Väter“ – oder doch der Beginn eines kolonial motivierten Anspruchs auf fremdes Land?

Die Folge beleuchtet außerdem eine oft übersehene Perspektive: die der arabischen Bevölkerung. Schon früh warnen zionistische Intellektuelle wie Ascher Hirsch Ginsberg (Achad Ha’am) vor Verachtung und Gewalt gegenüber den „Eingeborenen“. Und 1886 schreibt Ilja Alfonsowitsch Rubanowitsch, ein jüdischer Sozialrevolutionär aus Russland, warnend: „Was soll dann mit den Arabern geschehen? Werden etwa die Juden einwilligen, Fremde unter den Arabern zu sein, oder sollten sie die Araber zu Fremden unter ihnen machen wollen?“

Diese und andere Stimmen zeigen: Der Widerspruch war früh erkannt – und wurde dennoch verdrängt. Denn aus der Erfahrung der Ohnmacht erwuchs eine neue Logik: Wenn wir jemals sicher leben wollen, müssen wir herrschen. Wenn wir ein Zuhause wollen, müssen wir definieren, wer dazugehört – und wer nicht.

So begann ein Projekt, das mit Sprache arbeitete: Die Begriffe „Aliya“ (Aufstieg), „Heimstätte“ und „Rückkehr nach Zion“ klangen spirituell – meinten aber politisches Eigentum, nationale Kontrolle und Exklusivität. Ein „Land ohne Volk für ein Volk ohne Land“ – dieser Satz begleitete die Bewegung, obwohl in Palästina bereits Hunderttausende arabische Menschen lebten.

Diese erste Podcastfolge möchte nicht werten, sondern verstehen. Sie verfolgt, wie sich eine nationale Idee entwickelte, wie sie gedacht, erzählt und legitimiert wurde. Und sie legt das Fundament für das, was in den kommenden Folgen zur Sprache kommt: die ideologische Radikalisierung, die politische Institutionalisierung und schließlich die militärische Umsetzung der zionistischen Idee.

„Ein Anfang in der Fremde“ fragt nicht nur, was geschah – sondern warum es geschah. Und sie fragt: Könnte man die Geschichte auch anders erzählen? Ohne Mythos. Ohne Auslassung. Ohne moralische Überhöhung.

Wenn du verstehen willst, warum die Gegenwart in Israel und Palästina so ist, wie sie ist – dann ist dies der richtige Ort, um anzufangen.

Viel Freude beim Hören.

Weiterführende Beiträge

Nächste Folge: Folge 002 – Vom Mythos zur Macht

Folge 02 – Vom Mythos zur Macht: Wie pol. Zionismus aus verfolgten Opfern verfolgende Täter macht

Transparenzhinweis: Text und redaktionelle Verantwortung: Detlef Koch. KI-generierte Sprecherstimme: Stefan Rank, erzeugt mit ElevenLabs.

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Folge 2 – Vom Mythos zur Macht: Wie der politische Zionismus Denken, Sprache und Land veränderte

Beschreibung:
In Folge 2 unserer Israel-Palästina-Reihe beleuchten wir die ideologische Grundstruktur des politischen Zionismus. Was dachten Herzl und Syrkin wirklich? Warum wurde „Heimstätte“ zum Codewort für Kontrolle – und „Rückkehr“ zur Legitimation für Verdrängung? Wir zeigen, wie aus einem Schutzversprechen ein exklusives Staatsprojekt wurde – und warum der Mythos vom „Land ohne Volk“ bis heute nachwirkt. Eine Folge über Nationalismus, religiöse Rhetorik und die Wurzeln eines ungelösten Konflikts.

Weiterführende Beiträge

Nächste Folge: Folge 003 – Im Rausch der Überlegenheit

Wenn Gehorsam tötet: Gewalt, Entmenschlichung und deutsche Verantwortung

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Hörfassung · 7 Minuten 3 Sekunden
  1. Die stille Komplizenschaft

Die Bilder aus Gaza erschüttern die Welt. Und doch scheint das globale Entsetzen begrenzt, die diplomatische Kritik gezügelt, die deutsche Waffenunterstützung ungebrochen. Woran liegt es, dass systematische Gewalt gegen eine Zivilbevölkerung legitimiert, verharmlost oder ignoriert wird? Wie kommt es, dass demokratische Gesellschaften nicht nur schweigen, sondern einen Staat militärischer Gewaltherrschaft mit Waffen beliefern? Und was macht diese Gewalt mit denen, die sie ausüben – oder dulden?

  1. Entmenschlichung als politisches Werkzeug

Israels Finanzminister Bezalel Smotrich erklärte im August 2024, eine Auslöschung des Gazastreifens könne „moralisch gerechtfertigt“ sein, solange Geiseln nicht zurückgebracht würden. Journalisten wie Shimon Riklin sekundierten: „Wenn ich keine Häuser in Gaza einstürzen sehe, kann ich nicht schlafen“.

Der Gazastreifen wird zur Projektionsfläche einer kollektiven Strafphantasie: ethnische Umsiedlung als „humanitäre Lösung“, Versorgung mit Nahrung und Wasser nur unter Vorbedingungen, systematische Schuldumkehr. Diese Aussagen offenbaren nicht nur politische Kalküle, sondern auch psychologische Tiefenschichten.

  1. Gehorsam als psychische Struktur

Arno Gruen beschrieb in seinem Werk „Wider den Gehorsam“ die destruktive Kraft von autoritärer Erziehung und empathieloser Sozialisation. Wer als Kind unter elterlicher Gewalt sein Selbst verleugnen musste, sucht später Zuflucht im Gehorsam gegenüber der Macht. Gewalt gegen andere wird zum Mittel, das eigene verdrängte Leiden zu bewältigen. Oder, um es mit Arno Grün zu sagen

„Gehorsam ist aus diesem Grunde nie einfach nur blinder, kritikloser Gehorsam, sondern stets eine geballte Dynamik von Gefühlen und Identitätsstrukturen, die der Entfremdung des Menschen von sich selbst dienen.“

So erklärt sich auch die emotionale Kälte jener, die – wie Ben-Gvir oder Smotrich – den Tod von Zivilisten mit süffisanter Verachtung kommentieren. Der Hass auf das Fremde ist immer auch der Hass auf das Eigene, das früh unterdrückt wurde.

  1. Die humanitäre Katastrophe in Gaza (Stand 21. Mai 2025)

Die Lage der Kinder in Gaza am Ende des Monat Mai ist katastrophal. Laut UNICEF, WHO und WFP leidet die gesamte Bevölkerung an akuter Ernährungsunsicherheit, wie es in unaufgeregtem Technokraten-Deutsch heißt. Rund 470.000 Menschen befinden sich bereits auf der höchsten Hungerstufe (IPC Phase 5). Über 93 % der Kinder (ca. 930.000 Minderjährige) sind vom Hungertod bedroht.

UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher warnte am 13. Mai im UN-Sicherheitsrat, bis zu 14.000 Babys könnten innerhalb von 48 Stunden sterben, wenn keine Hilfe erfolgt.


Die Ursachen:

  • eine seit dem 2. März andauernde Totalblockade der Zugänge durch Israel,
  • gezielte Zerstörung der Infrastruktur,
  • militärische Zugangsbeschränkungen,
  • politische Einflussnahme auf die Verteilung von Hilfe.

Internationale Hilfsorganisationen sprechen von einer systematischen Obstruktion. UNICEF-Direktorin Catherine Russell formulierte unmissverständlich: „Mit jedem weiteren Tag der Blockade wächst für die Kinder in Gaza das Risiko von Verhungern, Krankheit und Tod – nichts kann dies rechtfertigen.“

  • Deutschlands Rolle: Rüstung trotz Warnung

Trotz dieser Lage liefert Deutschland weiter Waffen an Israel. U-Boote, Drohnen, Munition – genehmigt vom Bundessicherheitsrat, der unter Bundeskanzler Friedrich Merz die letzten humanitären Auflagen für Waffenexporte aufhob.

Bereits unter Olaf Scholz wurden 2023 Waffen im Wert von über 300 Millionen Euro geliefert, darunter Kriegswaffen. Die Begründung lautet seit Jahren: Israels Sicherheit sei deutsche Staatsräson.

„Wir haben Waffen geliefert, und wir werden Waffen liefern.“ (Olaf Scholz)

Doch wofür? Wenn dieselben Waffen in einem Krieg eingesetzt werden, in dem „Gaza als Sodom“ von der Zeitung Israel Hayom und seine Bevölkerung als „üble Sünder“ beschrieben werden[1], dann wird der moralische Zusammenbruch nicht nur sichtbar – er wird exportiert.

  • Repression in Deutschland: Schweigen erzwingen

Wer sich in Deutschland kritisch zu dieser Realität äußert, gerät zunehmend unter Druck. Besonders betroffen: jüdische, israelische oder zivilgesellschaftliche Stimmen, die sich gegen die Gleichsetzung von Antisemitismus und Kritik an Israels Politik wenden.

Die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ wurde 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Musikerin Nirit Sommerfeld wurde von Auftritten ausgeladen, weil sie Israels Vorgehen gegen Palästinenser kritisierte. In mehreren Fällen verloren Akademiker:innen ihre Lehraufträge oder wurden von Konferenzen ausgeschlossen.

Kern dieser repressiven Praxis ist die politische Instrumentalisierung der IHRA-Definition von Antisemitismus. Wer Israels Verhalten im Gazakrieg kritisiert, läuft Gefahr, als Antisemit gebrandmarkt zu werden. Diese Gleichsetzung wird von Regierung, Parteien und geförderten Stiftungen mitgetragen und reproduziert, während gleichzeitig Menschenrechtsverbrechen unkommentiert bleiben.

  • Was fehlt: Die Rückeroberung des Mitgefühls

Was in Deutschland fehlt, ist eine tiefere Reflexion über die psychologischen Voraussetzungen autoritärer Gewalt. Gruens Werk legt offen, dass „die Verleugnung des eigenen Mitgefühls“ eine Kultur der Gewalt erzeugt.

„Der Hass auf Andere ist immer der Hass auf das Eigene, das man aus Gehorsam aufgeben musste.“ sagt er in seinem Buch „Wider den Gehorsam“ Diese Selbstentfremdung prägt auch politische Diskurse. Wer Waffen liefert, ohne deren Einsatz kritisch zu hinterfragen, verschweigt die Empathie – und ersetzt sie durch Funktionalität.

  • Vom Mut zur Empathie

Gruen zufolge gibt es einen Ausweg – aber er verlangt Mut: zum Mitgefühl, zur Offenheit, zur Konfrontation mit der eigenen Geschichte.

„Eine bessere Welt wird sichtbar, wenn der verblendete Gehorsam aufgebrochen wird und sich in echte zwischenmenschliche Empathie verwandelt.“

Deutschland muss entscheiden: Will es weiterhin die Rüstung einer Politik beliefern, die mit zynischer Kälte tausende Kinderleben auslöscht – oder sich wieder als humanitäre Stimme verstehen, die das Völkerrecht nicht nur beschwört, sondern auch schützt?


[1] Die Bewohner des Gazastreifens sind keine unglücklichen und bemitleidenswerten Opfer des Krieges, die aus den Ruinen gerettet und ihnen durch eine einvernehmliche Umsiedlung Hoffnung und eine Zukunft anderswo gegeben werden müssen. Im Gegenteil: Gaza ist das moderne Sodom, und viele seiner Männer, Frauen und Kinder sind „böse Sünder“. Würde unser Vorfahr Abraham für einen Moment zurückkehren und einen Dialog mit Gott über Gaza führen, ähnlich wie in seiner biblischen Rede über Sodom, würde es ihm schwerfallen, sich auch nur für die Bewohner dieses modernen Sodom einzusetzen.
https://www.israelhayom.com/2025/02/20/no-innocent-civilians-why-gazans-have-earned-their-transfer/#:~:text=The%20Gazans%20are%20not%20unfortunate,residents%20of%20this%20modern%20Sodom

Zionismus ist nicht Judentum – Jüdische Kritik an der IHRA-Definition

von Detlef Koch

Teil I: Das neue Dogma

Seit dem 7. Oktober 2023 hat sich die politische Landschaft dramatisch verändert. Der Angriff der Hamas auf Israel und die darauffolgende, bis heute andauernde Vergeltungsaktionen in Gaza markieren nicht nur eine neue Eskalationsstufe im zionistisch motivierten und religiös verbrämten Besatzungsterror– sie haben auch in Deutschland eine bemerkenswerte Verengung des Diskursraums zur Folge. Während in Israel selbst hunderte kritische Stimmen gegen die Regierung Netanjahu protestieren, während internationale Gerichte über mutmaßliche Kriegsverbrechen verhandeln, wächst in der Bundesrepublik ein innenpolitischer Konsens, der jede grundsätzliche Kritik an der israelischen Politik unter Antisemitismusverdacht stellt. Im Zentrum dieser Entwicklung steht die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die seit 2017 in Bund, Ländern und Kommunen als faktische Grundlage staatlicher Antisemitismuspolitik gilt.

Was ursprünglich als Schutzinstrument gegen Judenhass gedacht war, ist inzwischen zu einem normierenden Werkzeug der politischen Disziplinierung geworden – mit weitreichenden Folgen für jüdische Identitätsdebatten und die Meinungsfreiheit in Deutschland. Denn die IHRA-Definition verknüpft Antisemitismus explizit mit der „Wahrnehmung von Israel als jüdisches Kollektiv“ und macht damit Kritik an Israels Politik angreifbar. Diese semantische Verschiebung hat es ermöglicht, dass nicht nur palästinensische, muslimische oder linke Gruppen ins Visier geraten, sondern vermehrt auch jüdische Menschen selbst – sofern sie sich antizionistisch positionieren oder der israelischen Staatsräson skeptisch gegenüberstehen. Wer sich in Deutschland als Jude oder Jüdin gegen die Gleichsetzung von Zionismus und Judentum wendet, läuft Gefahr, als illoyal, selbsthassend oder sogar antisemitisch gebrandmarkt zu werden.

Dabei ist die Annahme, Zionismus sei integraler Bestandteil jüdischer Identität, historisch falsch und politisch gefährlich. Von Martin Buber über Hannah Arendt bis Judith Butler oder Ilan Pappé haben jüdische Intellektuelle immer wieder betont, dass der Zionismus eine politische Bewegung sei – nicht das Judentum selbst. Auch die rabbinische Tradition kennt zahlreiche theologische Positionen, die die Idee eines säkularen jüdischen Staates ablehnen. Dennoch hat sich in Deutschland eine Situation entwickelt, in der staatliche Stellen, Antisemitismusbeauftragte und große Medien die Deutungshoheit über das „richtige Jüdischsein“ beanspruchen – und zwar in Übereinstimmung mit einem zionistischen Paradigma.

Was hier entsteht, ist eine neue Art von Staatsdogma: Die IHRA-Definition wirkt nicht mehr nur deskriptiv, sondern präskriptiv. Sie definiert nicht nur, was Antisemitismus sei, sondern implizit auch, was ein „guter Jude“ zu denken und zu vertreten habe. Damit greift sie tief in die innerjüdische Pluralität ein – und normiert die politische Identität einer Minderheit durch staatliche Rahmung. Der vorliegende Artikel untersucht die historischen, juristischen und politischen Dimensionen dieser Entwicklung. Er stellt die jüdische Kritik an der IHRA-Definition vor, beleuchtet verdrängte Traditionen nicht-zionistischen Judentums und analysiert die gesellschaftlichen Folgen einer Politik, die Antisemitismusbekämpfung und Israel-Solidarität untrennbar verknüpft.

Teil II: Theorie und Kritik – Was sagt die IHRA, und was kritisieren Mann & Yona?

Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus wurde 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance verabschiedet und 2017 von der deutschen Bundesregierung zur Grundlage ihrer Antisemitismuspolitik erklärt. In ihrem Kern definiert sie Antisemitismus als „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“ – eine bewusst vage Formulierung, die durch elf erläuternde Beispiele konkretisiert wird. Sieben dieser Beispiele beziehen sich direkt auf den Staat Israel und seine Kritik. Dazu gehört etwa die Aussage, antisemitisch sei es, dem Staat Israel „sein Existenzrecht abzusprechen“, ihn „mit den Nazis gleichzusetzen“ oder „doppelte Standards“ anzuwenden, die von „keinem anderen demokratischen Staat erwartet werden“.[1]

Diese Formulierungen entfalten insbesondere dann Wirkkraft, wenn sie in staatliche oder institutionelle Entscheidungsprozesse übernommen werden – etwa bei Förderverträgen, Raumvergaben oder öffentlichen Äußerungen über zivilgesellschaftliche Gruppen. Juristisch ist die IHRA-Definition unverbindlich. Doch ihre politische Relevanz liegt gerade in dieser Grauzone: Sie wird von Behörden, Stiftungen, Universitäten und Kulturbetrieben als normativer Maßstab behandelt, ohne demokratisch legitimiert oder rechtlich einklagbar zu sein. Dadurch entsteht ein Instrument mit enormer Reichweite – ein faktisches Zensurpotenzial, das sich besonders gegen israelkritische Positionen richtet.

Diesen Mechanismus beschreiben Itamar Mann und Lihi Yona in ihrem grundlegenden Essay „Defending Jews from the Definition of Antisemitism“, erschienen 2024 in der UCLA Law Review.[2] Die beiden Rechtswissenschaftler*innen analysieren die Anwendung der IHRA-Definition in den USA und zeigen, wie sie dort nicht nur die palästinensische Freiheitsbewegung, sondern auch jüdische Identitätsvielfalt bedroht. Ihre Kernthese: Die IHRA-Definition verengt das Jüdische auf eine zionistische Norm. Wer als Jude Israels Politik ablehnt, wird zunehmend als abweichend oder illoyal markiert. Die Folge ist ein juristisch gestützter Ausschluss kritischer jüdischer Stimmen[3] – eine staatlich sanktionierte Identitätsdisziplinierung.

Besonders alarmierend sei, so Mann und Yona, dass diese Entwicklung nicht nur gesellschaftlich, sondern rechtlich codiert werde: etwa durch Trumps Executive Order von 2019[4], die Hochschulen dazu verpflichtete, antisemitische Diskriminierung auf Grundlage der IHRA-Definition zu sanktionieren. Antizionistische Positionen jüdischer Studierender wurden so zur potenziellen Rechtsverletzung umgedeutet. Die beiden Autor*innen zeigen, wie durch diese Verschiebung ein Schutzrahmen entsteht – aber nur für bestimmte Juden: für jene, die sich mit Israel identifizieren. Wer hingegen eine andere Vorstellung von jüdischer Zugehörigkeit hat, fällt aus dem Schutz heraus. Der Staat legt damit fest, welche Form jüdischer Identität als legitim gilt – ein Eingriff in das individuelle wie kollektive Selbstverständnis.

Im angelsächsischen Rechtsdiskurs argumentieren Mann und Yona zudem mit einem originellen rechtstheoretischen Konzept: dem der „jurispathischen“ Rechtsanwendung, angelehnt an Robert Cover.[5] Gemeint ist ein Recht, das Pluralität nicht schützt, sondern vernichtet – indem es komplexe kulturelle Narrative (wie etwa die Vielzahl jüdischer Identitätsformen) auf einen einzigen Standard reduziert. Dieses Recht wird nicht ausgehandelt, sondern gesetzt. Genau das geschehe, wenn Zionismus zum Maßstab jüdischer Zugehörigkeit erhoben werde. Das Resultat: Jüdische Israelkritiker*innen verlieren nicht nur Räume und Rechte, sondern auch ihre institutionelle Existenz als Juden.

Die Autorinnen schlagen rechtliche Gegenmodelle vor: So könnten jüdische Antizionistinnen in den USA unter dem Schutz der Religionsfreiheit (First Amendment, Establishment Clause) gegen staatlich favorisierte jüdisch-zionistische Narrative klagen. In Deutschland wäre dafür das Neutralitätsgebot und das Grundrecht auf Weltanschauungsfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz) einschlägig. Ein anderer Vorschlag: Antizionistische Juden, die wegen ihrer Haltung benachteiligt werden – etwa beim Zugang zu Kulturförderung oder öffentlichen Räumen – könnten rechtlich als Opfer mittelbarer Diskriminierung gelten. Denn der Ausschluss basiert letztlich nicht auf dem Was (eine israelkritische Meinung), sondern auf dem Wer: dem jüdischen Selbstverständnis, das der Staat nicht anerkennt.

Die Kritik von Mann und Yona richtet sich daher weniger gegen die Idee, Antisemitismus zu bekämpfen, sondern gegen den Versuch, Antisemitismus so zu definieren, dass nur noch eine Form jüdischer Zugehörigkeit sichtbar bleibt. Diese Sichtweise findet in Deutschland bisher wenig Resonanz – und ist doch unverzichtbar, wenn man die Dynamik verstehen will, die derzeit jüdische Dissidenten, jüdische Friedensinitiativen und jüdische Intellektuelle gleichermaßen trifft. Der Kampf gegen Antisemitismus darf nicht zur Auslöschung jüdischer Pluralität führen.

Teil III: Historischer Rückblick – Das Judentum war nie monolithisch
Die Vorstellung, es habe in der Geschichte des Judentums stets einen einheitlichen Konsens zugunsten des Zionismus gegeben, ist ein politischer Mythos. Sie lässt sich historisch weder belegen noch theologisch rechtfertigen. Vielmehr war das Verhältnis zwischen Judentum, Zionismus und Staatlichkeit seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein umkämpftes Terrain – durchzogen von tiefen religiösen, kulturellen und politischen Gegensätzen. Die heutigen antizionistischen Positionen jüdischer Intellektueller und Organisationen stehen daher in einer langen Traditionslinie, die von orthodoxen Rabbinern über säkulare Philosophen bis hin zu Shoah-Überlebenden reicht.

Der Religionsphilosoph Martin Buber etwa setzte sich in den 1920er Jahren mit der Bewegung Brith Schalom für einen binationalen jüdisch-arabischen Staat in Palästina ein. Martin Buber trat zeitlebens für ein demokratisches Gemeinwesen ein, das nicht exklusiv jüdisch, sondern binational verfasst sein sollte.[6] Auch Hannah Arendt, eine der einflussreichsten jüdischen politischen Theoretikerinnen des 20. Jahrhunderts, gehörte zu den entschiedensten Kritikerinnen des politischen Zionismus. Sie sah in der Staatsgründung Israels einen historischen Irrweg – nicht wegen des Sicherheitsbedürfnisses der Juden, sondern wegen des ethnonationalen Paradigmas, auf dem der Staat beruhte. Arendt favorisierte zunächst eine föderative Lösung für Palästina, später eine binational-demokratische Ordnung. Im Dezember 1948, kurz nach der Staatsgründung, warnte sie in einem offenen Brief an die New York Times, den sie gemeinsam mit Albert Einstein und anderen unterzeichnete, vor der sich abzeichnenden politischen Entwicklung in Israel. Die neue „Freiheitspartei“ (Herut), so Arendt, gleiche in ihrer Struktur und Ideologie den faschistischen Bewegungen Europas.[7]

Ein anderer zentraler Vertreter der jüdischen Anti-Zionismus-Geschichte ist Judah Magnes, erster Rektor der Hebräischen Universität Jerusalem und Mitbegründer der Ihud-Bewegung. Magnes vertrat einen pazifistisch motivierten Binationalismus und lehnte jede Form jüdischer Dominanz ab. In einem Aufruf an die UNO 1947 erklärte er. Seiner Ansicht nach sollte ein Staat in Eretz Israel entweder „anständig“ oder gar nicht errichtet werden. – gemeint war: nicht gegen den Willen der arabischen Bevölkerung.[8]

Aus gänzlich anderer Richtung, aber in der Konsequenz ebenso dezidiert antizionistisch argumentierte Rabbi Joel Teitelbaum, geistliches Oberhaupt der chassidischen Satmar-Bewegung. In seinem Hauptwerk Vayoel Moshe (1959) erklärte er den Zionismus zur Ketzerei: Die Rückkehr ins Heilige Land dürfe nur durch das Eingreifen des Messias erfolgen – nicht durch eine säkulare nationale Bewegung. Der Staat Israel sei daher ein sündhafter Verstoß gegen göttliche Gebote.[9]

In der säkularen Diaspora war es insbesondere der Bund, der Allgemeine Jüdische Arbeiterbund, der dem Zionismus eine sozialistische Vision jüdischen Lebens in der Diaspora entgegensetzte. Der polnisch-jüdische Widerstandskämpfer Marek Edelman, einer der letzten Überlebenden des Warschauer Ghettoaufstands, blieb zeitlebens ein Vertreter dieser Idee. In einem offenen Brief an palästinensische Freiheitskämpfer schrieb Edelman 2002: „Wir kämpften im Ghetto nicht für ein Territorium, sondern für das Leben.“[10]

Diese Tradition wird auch in der Gegenwart fortgeführt. Judith Butler etwa kritisiert in ihrem Buch Parting Ways die Vereinnahmung jüdischer Ethik durch den Zionismus und plädiert für eine Rückbesinnung auf universalistische Prinzipien jüdischer Gerechtigkeit.[11] Ilan Pappé, israelischer Historiker und Exilant, versteht den Zionismus als Kolonialbewegung, die zur systematischen Vertreibung der Palästinenser geführt habe.[12] Und Shlomo Sand, Professor für Geschichte an der Universität Tel Aviv, bezeichnet den Zionismus als „Erfindung einer Nation“ – ein Projekt, das auf der Konstruktion eines historischen Mythos beruhe.[13]

Gemeinsam ist diesen Stimmen ihre Ablehnung eines homogenen, ethnisch definierten Judentums. Sie verteidigen jüdische Identität gegen politische Monopolisierung – und zeigen, dass das Judentum stets mehr war als ein Nationalprojekt. Wer heute jüdischen Antizionismus als Verrat oder gar als antisemitisch diffamiert, ignoriert diese vielstimmige Geschichte – und reproduziert genau jene Vorstellung von „dem Juden“, die der Antisemitismus zu fixieren sucht.

Teil IV: Rechtliche und gesellschaftliche Folgen

Die politische und institutionelle Verankerung der IHRA-Definition in Deutschland hat konkrete, oftmals drastische Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben, auf die Kulturförderung, den Hochschulbetrieb – und auf jüdische Bürgerinnen und Bürger selbst. Insbesondere antizionistische oder israelkritische Jüdinnen und Juden sind seit 2017 zunehmend von Ausschlüssen, Rufschädigung oder dem Entzug öffentlicher Unterstützung betroffen. Dies wirft nicht nur gesellschaftspolitische, sondern auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

Ein paradigmatischer Fall ist die Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“. Sie vereint jüdische Intellektuelle und Aktivistinnen aus mehreren Generationen, die sich für Menschenrechte und eine gleichberechtigte Friedenslösung im israelisch-palästinensischen Konflikt einsetzen. Wegen ihrer Unterstützung der BDS-Kampagne (Boycott, Divestment, Sanctions) geriet sie jedoch wiederholt ins Visier politischer Interventionen. Im Jahr 2019 rief der damalige Präsident des Zentralrats der Juden öffentlich dazu auf, der Gruppe das Bankkonto zu kündigen. Die Bank für Sozialwirtschaft folgte diesem Appell. Ein Berliner Gericht stellte 2024 jedoch fest, dass diese Kündigung rechtswidrig war – ein bemerkenswerter Sieg für die Organisation, aber auch ein Indiz für die politischen Druckverhältnisse, unter denen sie stand.[14]

Darüber hinaus wurde der „Jüdischen Stimme“ im Oktober 2022 die Gemeinnützigkeit entzogen. Diese Maßnahme beruhte offenkundig nicht auf formalen Kriterien der Steuerprüfung, sondern auf einer politischen Bewertung ihrer Aktivitäten – ein Schritt, der in der Folge zu einem signifikanten Rückgang öffentlicher Mittel führte und die Existenz der Organisation massiv gefährdete. Auch geplante Auszeichnungen wurden verhindert: Als die Gruppe 2019 mit dem Göttinger Friedenspreis geehrt werden sollte, protestierte der Zentralrat der Juden so vehement, dass die Verleihung abgesagt wurde und in der Galerie Alte Feuerwache in Göttingen statt.

Solche Maßnahmen stehen im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Schon 2020 kam der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zu dem Schluss, dass der Bundestagsbeschluss gegen BDS von Mai 2019 – auf dem viele der politischen und administrativen Eingriffe basieren – verfassungswidrig wäre, falls er gesetzlich bindend würde. Denn weder lasse sich der BDS-Aufruf als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstufen, noch bestehe eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Auch das Bundesverwaltungsgericht erklärte im Januar 2022, dass Städte wie München keine pauschalen Raumverbote für BDS-nahe Veranstaltungen erlassen dürfen: Ein solcher Ausschluss sei unverhältnismäßig und verletze Artikel 5 des Grundgesetzes.[15]

Noch prekärer wird die Lage, wenn man die Betroffenheit jüdischer Antizionistinnen und Antizionisten betrachtet. Denn hier wirkt die Diskriminierung doppelt: Zum einen als politische Maßregelung, zum anderen als implizite Identitätsverweigerung. Der Staat entscheidet in solchen Fällen, welches jüdische Selbstverständnis als legitim gilt – und welches nicht. Damit gerät nicht nur das Prinzip religiöser und weltanschaulicher Neutralität in Gefahr (Artikel 4 Absatz 1 GG), sondern auch das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wenn jüdische Personen systematisch sanktioniert werden, weil sie sich politisch nicht mit dem Staat Israel identifizieren, dann liegt zumindest der Verdacht mittelbarer Diskriminierung vor. Bislang ist dieser Weg juristisch noch nicht beschritten worden, doch das European Legal Support Center (ELSC) dokumentierte 2023 allein in Deutschland über 30 Fälle, in denen solche Benachteiligungen vorkamen – meist gegen jüdische oder palästinensische Menschenrechtsverteidiger.[16]

Die gesellschaftliche Folge ist ein Klima der Selbstzensur. Universitäten laden bestimmte Wissenschaftlerinnen nicht mehr ein, Kultureinrichtungen fürchten um ihre Zuschüsse, wenn sie israelkritischen Gruppen Raum geben. Besonders auffällig ist, dass die meisten Absagen nicht gegenüber rechtsextremen Akteuren erfolgen, sondern gegenüber Jüdinnen und Juden, die eine alternative Auffassung von jüdischer Ethik vertreten – etwa eine, die sich an Gerechtigkeit für Palästinenser orientiert. Es entsteht ein doppelter Ausschluss: aus dem Diskurs über Antisemitismus – und aus dem Diskurs über das Judentum selbst.

Dieser Ausschluss wird auch symbolisch sichtbar. In Medien und Politik hat sich eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Juden etabliert. Wer loyal zur israelischen Regierung steht, wird gefeiert; wer Kritik äußert, gilt als „selbsthassend“ oder als „Alibi-Jude“. Diese Kategorien, ursprünglich aus dem rechten Diskurs, haben Eingang in den Mainstream gefunden – nicht zuletzt durch ihre Kompatibilität mit der IHRA-Logik: Nur wer sich in die zionistische Erzählung fügt, wird geschützt. Der Rest wird delegitimiert – als Jude wie als Bürger.

Teil V: Diskursive Kontrolle – Wer definiert das Jüdische in Deutschland?

Die gesellschaftlichen und juristischen Verwerfungen, die sich aus der politischen Anwendung der IHRA-Definition ergeben, wären nicht denkbar ohne ein institutionelles Machtgefüge, das eine bestimmte Deutung jüdischer Identität privilegiert – und andere ausschließt. In Deutschland wird dieses Gefüge maßgeblich durch zwei Akteursgruppen getragen: den Zentralrat der Juden in Deutschland und die staatlichen Antisemitismusbeauftragten auf Bundes- und Länderebene. Sie bilden ein diskursives Machtkartell, das nicht nur in politischen Gremien, sondern zunehmend auch im Kulturbereich und der medialen Öffentlichkeit festlegt, wer als „repräsentativ jüdisch“ gelten darf – und wer nicht.

Der Zentralrat der Juden agiert dabei in einer doppelten Rolle: formal als Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft, de facto jedoch als politischer Kooperationspartner der Bundesregierung in Fragen der Israel-Solidarität. Diese Nähe ist historisch erklärbar, aber demokratisch problematisch – insbesondere, wenn sie zur exklusiven Definitionsmacht über das Judentum führt. Der Zentralrat hat sich wiederholt als Verteidiger des israelischen Staatskurses profiliert. Öffentliche Angriffe auf jüdische Organisationen wie die „Jüdische Stimme“ oder auf Einzelpersonen wie Nirit Sommerfeld, Rolf Verleger oder Shir Hever zeigen, wie schnell Dissens als Illoyalität gewertet wird.

Besonders wirkmächtig sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen und Interventionen des Bundesbeauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 ist das Amt politisch eng an das Bundesinnenministerium gebunden. Der erste Amtsinhaber Felix Klein interpretierte seine Rolle ausdrücklich als Wächter der „roten Linien“ im öffentlichen Diskurs. Immer wieder intervenierte er – etwa gegen die Teilnahme von Judith Butler an Veranstaltungen, gegen Auszeichnungen für die „Jüdische Stimme“ oder gegen wissenschaftliche Vorträge, die sich kritisch mit dem Zionismus auseinandersetzten.

Diese Einmischung hat eine verengende Wirkung auf die Diskurse in Wissenschaft, Kunst und Bildung. Die documenta 15, die Ruhrtriennale 2020 und die Absage des Vortrags von Achille Mbembe markieren exemplarisch jene „Lackmustests“, die inzwischen Alltag geworden sind: Wer nicht in das zionistische Konsensraster passt, wird ausgeladen, delegitimiert oder öffentlich angegriffen – nicht selten unter dem Vorwand des Antisemitismus.[17] Besonders perfide wird diese Praxis, wenn sie sich gegen Jüdinnen und Juden richtet. Denn dann wird nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Integrität jüdischer Selbstdefinition in Frage gestellt.

Was dabei entsteht, ist eine neue Form von Definitionsmacht über das „richtige Judentum“. Diese Definitionsmacht liegt nicht mehr bei der jüdischen Gemeinschaft als pluralem Kollektiv, sondern bei staatlich anerkannten Autoritäten, die sich auf eine bestimmte Auslegung der IHRA-Definition stützen. Wer von dieser Linie abweicht, wird symbolisch exkommuniziert – als „nicht repräsentativ“, „selbsthassend“ oder „politisch instrumentalisiert“. Solche Begriffe fungieren als diskursive Ausschlussmechanismen, die an die Stelle innerjüdischer Auseinandersetzung staatliche Legitimation setzen.

In der deutschen Öffentlichkeit hat sich diese Logik tief verankert. Große Medien übernehmen regelmäßig die Kategorisierungen der offiziellen Stellen. Antizionistische Juden werden als „problematisch“ gerahmt, oft ohne ihre Positionen im Detail zu prüfen. Stattdessen dominiert ein homogenisierendes Bild des Judentums, das mit Loyalität gegenüber Israel gleichgesetzt wird. Die jüdische Diaspora wird als politisch einheitlich dargestellt – obwohl sie es historisch und aktuell nie war.

Ein besonders irritierendes Beispiel war die Reaktion auf die israelische Historikerin Amira Hass, deren Vortrag an einer deutschen Universität im Februar 2025 kurzfristig abgesagt wurde. Die offizielle Begründung lautete, ihre Aussagen zur israelischen Militärpolitik könnten als antisemitisch verstanden werden. Dass Hass nicht nur jüdisch ist, sondern aus einer Holocaust-Überlebenden-Familie stammt und für die israelische Zeitung Haaretz schreibt, spielte in der öffentlichen Bewertung keine Rolle. Ihre jüdische Identität wurde diskursiv entwertet – weil sie nicht der politischen Erwartung entsprach.

Solche Fälle zeigen, dass es bei der Anwendung der IHRA-Definition längst nicht mehr nur um den Schutz vor Antisemitismus geht. Vielmehr geht es um die Kontrolle darüber, wer im Namen des Judentums sprechen darf – und wer nicht. Der Effekt ist eine schleichende Entmündigung jüdischer Selbstrepräsentation. Was als Schutz gemeint war, wird zum Instrument staatlich regulierter Identitätspolitik. Die Grenze zwischen Antisemitismusbekämpfung und politischer Normierung jüdischen Lebens ist damit nicht nur unscharf – sie ist längst überschritten.

Teil VI: Fazit – Für eine offene jüdische Identität

Die politische Instrumentalisierung der IHRA-Definition hat in den vergangenen Jahren einen tiefen Wandel im öffentlichen Umgang mit Antisemitismus und jüdischer Identität bewirkt – nicht nur in Deutschland, sondern international. Während der Schutz jüdischen Lebens stets eine notwendige Aufgabe demokratischer Gesellschaften bleibt, darf dieser Schutz nicht zum Einfallstor für die Disziplinierung jüdischer Pluralität werden. Doch genau dies geschieht derzeit: Mit dem Verweis auf den Kampf gegen Antisemitismus werden nicht nur palästinensische und solidarische Stimmen unterdrückt – auch innerjüdische Dissidenz wird delegitimiert.

Was dabei auf dem Spiel steht, ist nicht allein das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es ist auch das Recht auf selbstbestimmte jüdische Identität. Wenn Antizionismus als antisemitisch, Zionismuskritik als illoyal und alternative religiöse oder politische Traditionen als „nicht repräsentativ“ gelten, dann wird jüdische Zugehörigkeit nicht mehr durch Vielfalt, sondern durch Gehorsam definiert. Der Staat – in Kooperation mit bestimmten Institutionen – erhebt Anspruch auf das Jüdische. Damit wird eine Minderheit nicht geschützt, sondern normiert.

Dagegen regt sich Widerstand. Der Erste jüdisch-antizionistische Kongress in Wien am 13. Juni 2025 steht exemplarisch für eine neue Generation jüdischer Aktivistinnen und Denker, die sich nicht länger vorschreiben lassen wollen, wie sie sich zu definieren haben – weder von jüdischen Gremien noch von deutschen Regierungsstellen. In der „Wiener Erklärung“ heißt es: „Wir, die Unterzeichnenden, verstehen das Judentum als Religion und als Kultur mit reichen Formen. Den Zionismus lehnen wir als eine Form von Ethno-Nationalismus, Rassismus und Kolonialismus ab.“[18]

Diese Unterscheidung ist nicht nur ein Akt der Selbstbehauptung, sondern eine intellektuelle und moralische Notwendigkeit. Denn nur durch die Anerkennung jüdischer Pluralität lässt sich auch der Antisemitismus wirkungsvoll bekämpfen. Wer das Jüdische auf Loyalität gegenüber Israel reduziert, reproduziert im Kern ein antisemitisches Denkmuster: jenes, das alle Juden als Kollektiv mit einem fremden Staat identifiziert. Gerade die staatliche Übernahme solcher Kategorien läuft daher Gefahr, das Gegenteil dessen zu bewirken, was sie intendiert: Sie vertieft antisemitische Denkformen, anstatt sie zu überwinden.

Es braucht deshalb einen doppelten Perspektivwechsel: erstens eine Rückkehr zu einem begrifflich präzisen, rechtsstaatlich fundierten Antisemitismusbegriff – und zweitens eine politische Kultur, die jüdische Stimmen nicht danach beurteilt, ob sie dem zionistischen Konsens entsprechen, sondern danach, ob sie zur demokratischen, pluralen Gesellschaft beitragen. Dazu gehören säkulare Menschen mit jüdischem Kulturhintergrund ebenso wie orthodoxe Antizionisten, linke Diasporavertreter ebenso wie dissidente Israelis.

Denn Judentum war nie monolithisch. Es war – und ist – ein polyphones Gewebe aus Erinnerungen, Identitäten, Widerständen und Hoffnungen. Wer das anerkennt, muss das Recht auf Dissens schützen – auch und gerade im Namen des Kampfes gegen Antisemitismus. Die Lehre aus der Geschichte darf nicht „Nie wieder Kritik“ lauten. Sondern: „Nie wieder Gleichschaltung“. Auch nicht im Namen missbrauchter Sühneprozesse.


[1] IHRA, Working Definition of Antisemitism, 2016.

[2] Itamar Mann und Lihi Yona, Defending Jews from the Definition of Antisemitism, in: „UCLA Law Review“, Juli 2024.

[3] Ebd., S. 19 ff.

[4] Donald Trump, Executive Order on Combating Anti-Semitism, 11.12. 2019.

[5] Robert Cover, Nomos and Narrative, in: „Harvard Law Review“, 97/1983, S. 4–68.

[6] Buber, Martin. A Land of Two Peoples, University of Chicago Press, 2005, hrsg. Paul R. Mendes-Flohr.

[7] Hannah Arendt, Brief an die New York Times, 4.12.1948

[8] Dr. J. L. Magnes, Address to the United Nations Special Committee on Palestine (UNSCOP), 1947.

[9] Joel Teitelbaum, Vayoel Moshe, New York 1959.

[10] Marek Edelman, Offener Brief an die palästinensischen Partisanen, in: „Gazeta Wyborcza“, 2002.

[11] Judith Butler, Parting Ways. Jewishness and the Critique of Zionism, New York 2012.

[12] Ilan Pappé, Die ethnische Säuberung Palästinas, München 2007

[13] Shlomo Sand, Die Erfindung des jüdischen Volkes, München 2009.

[14] Court Victory against corporate complicity in Germany’s authoritarianism

[15] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2022 – BVerwG 8 C 35.20

[16] European Legal Support Center, The Impact of the IHRA Working Definition on Human Rights Defenders in Europe, Amsterdam 2023.

[17] Aleida Assmann u.a., Initiative GG 5.3 Weltoffenheit, Erklärung vom 11.12.2020.

[18] Wiener Jüdisch-Antizionistischer Kongress, Wiener Erklärung, veröffentlicht am 13.6.2025, juedisch-antizionistisch.at

Geopolitik & Menschenrechte

Hier findest du ausgewählte Beiträge zur internationalen Verantwortung, zur Menschenrechtspolitik und zur Rolle Deutschlands in globalen Konflikten. Jeder Artikel ist kurz zusammengefasst und vollständig verlinkt.


Im Sog der Selbstgerechtigkeit: Gideon Sa’ar offenbart Israels diplomatische und moralische Krise

  1. Israels Außenminister scharfe Attacke auf UNRWA – zwischen Paranoia und Wirklichkeit
    Mit vehementer Rhetorik hat der israelische Außenminister Gideon Moshe Sa’ar in einem jüngsten Briefing vor internationalen Journalisten die UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) angegriffen und als „von Terrorismus durchsetzte Organisation, die jenseits jeder Rettung steht“ bezeichnet. Sa’ar warf der UN und insbesondere Generalsekretär António Guterres vor, eine umfassende terroristische Unterwanderung durch Hamas-Mitglieder bewusst zu vertuschen und damit indirekt am Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein.

    Zentrales Argument Sa’ars ist, UNRWA beschäftige über 1.400 „bekannte Terroristen“, von denen viele am besagten Angriff teilgenommen hätten, darunter nannte er explizit Muhammad Abu Attawi, der als UNRWA-Mitarbeiter identifiziert wurde und an Morden sowie Entführungen beteiligt gewesen sei. Laut Sa’ar seien solche Fälle keine Einzelfälle, sondern symptomatisch für eine systematische Verstrickung der UN-Agentur mit Hamas.

    Doch Sa’ars polemische Generalisierung oder sollte man sagen diplomatische Entgleisung stößt auf ungläubiges Kopfschütteln durch unabhängige Beobachter und auf Widerspruch durch Untersuchungen. Catherine Colonna, ehemalige französische Außenministerin, leitete eine UN-Untersuchungskommission, welche keine systematische Infiltration der UNRWA durch Terroristen bestätigen konnte. Im Gegenteil, UNRWA kooperiert seit Jahren eng mit israelischen Sicherheitsbehörden, die ihrerseits keine konkreten Bedenken zu den Mitarbeiterlisten der UN-Agentur geäußert hatten.

    Auch Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch werten die Behauptungen Sa’ars als gelinde gesagt fragwürdig und sehen darin den Versuch, humanitäre Hilfe für Palästinenser durch politische Angriffe zu diskreditieren. Tatsächlich musste Israel trotz mehrfacher öffentlicher Behauptungen bislang konkrete Beweise für die behauptete Terrorverwicklung in dieser Größenordnung schuldig bleiben.

    Sa’ar führt den Fall von Abu Attawi an, der von Israel als Hamas-Mitglied identifiziert und getötet wurde, um exemplarisch eine tiefergehende Kooperation zwischen UNRWA und Hamas zu belegen. Allerdings räumte UNRWA die Beschäftigung Abu Attawis ein, verwies jedoch darauf, dass man Opfer einer gezielten Täuschung geworden sei und umgehend reagiert habe, sobald die Vorwürfe bekannt wurden. Insgesamt wurden nach eigenen Untersuchungen der UN neun Mitarbeiter entlassen, bei denen eine Beteiligung an den Angriffen vom Oktober 2023 nicht ausgeschlossen werden konnte.

    Kritiker Sa’ars wie die Politikwissenschaftlerin Helga Baumgarten argumentieren, dass derartige Vorwürfe Teil eines breiteren zionistischen Narrativs seien, das darauf abzielt, internationale Organisationen, die kritisch gegenüber israelischer Politik auftreten, systematisch zu diskreditieren und zu delegitimieren. Baumgarten verweist darauf, dass solche Vorwürfe regelmäßig erhoben, aber selten substanziell belegt würden (siehe BIP-Aktuell #324: „Israel verbietet UNRWA“).

    Die komplexe Gemengelage zwischen berechtigten Sicherheitsinteressen Israels und der humanitären Arbeit von UNRWA verdeutlicht, wie politisierte Vorwürfe und Faktenchecks oft weit auseinanderliegen. Im Licht der vorliegenden Untersuchungen erscheint die pauschale Terrorismus-Beschuldigung gegenüber der UN-Agentur völlig überzogen und völlig haltlos.

  2. Scharfe Kritik Israels am Internationalen Gerichtshof: Zwischen Anschuldigungen und Realität
    In seiner vehement vorgetragenen Rede übte der israelische Außenminister Gideon Moshe Sa’ar heftige Kritik am Internationalen Gerichtshof (IGH), den er der Politisierung und systematischen Voreingenommenheit bezichtigte. Sa’ar sprach von einer „systematischen rechtlichen Verfolgung Israels“ und unterstellte dem IGH, Teil einer palästinensischen Kampagne zu sein, die lediglich darauf abziele, Israel international zu delegitimieren und handlungsunfähig zu machen.

    Mit besonderer Schärfe attackierte Sa’ar die Struktur und Entscheidungsfindung des Gerichtshofs, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Nawaf Salam, der amtierende Premierminister des Libanon, zeitweise Präsident des Gerichtshofs war. Salam habe Israel öffentlich als „Feindstaat“ bezeichnet. Dies stelle laut Sa’ar eine eklatante Befangenheit dar, die jede Rechtsprechung des IGH im Kontext israelischer Angelegenheiten diskreditiere. „Sollte sich ein voreingenommener Richter nicht selbst für befangen erklären?“, fragte Sa’ar rhetorisch und stellte die Legitimität der gesamten Institution infrage.

    Jedoch steht diesen verzweifelt anmutenden harschen Vorwürfen ein differenziertes Bild der internationalen Rechtswissenschaft gegenüber. Experten wie der Rechtsprofessor Norman Paech und die Juristin Francesca Albanese widersprechen entschieden der Darstellung, dass der IGH parteiisch oder einseitig voreingenommen sei. Paech betont, dass die häufige Anrufung internationaler Gerichtsbarkeit nicht Ausdruck einer Verschwörung gegen Israel sei, sondern vielmehr ein Zeichen für die internationale Besorgnis über fortgesetzte Verstöße gegen Völkerrecht und Menschenrechte (BIP-Gespräch #20: Norman Paech, 5. Januar 2022).

    Sa’ars Anschuldigungen, der IGH betreibe eine politisierte Agenda, finden allerdings Resonanz innerhalb zionistischer Narrative, die systematisch internationale Kritik als antisemitisch und voreingenommen brandmarken. So warnte er davor, dass der IGH seine Glaubwürdigkeit und Legitimität verlieren werde, wenn er „weiterhin wie der Internationale Strafgerichtshof (ICC) für antisemitische Zwecke missbraucht“ würde.

    Dieser Sichtweise widersprechen Experten wie Andreas Zumach und Helga Baumgarten vehement. Baumgarten argumentiert, dass derartige Vorwürfe gezielt eingesetzt werden, um notwendige kritische Debatten über israelische Politik zu unterbinden (siehe BIP-Aktuell #324: „Israel verbietet UNRWA“, 5. November 2024). Zumach weist in seinen Publikationen darauf hin, dass die pauschale Delegitimierung internationaler Institutionen einer Strategie Israels entspricht, Kritiker mundtot zu machen (BIP-Gespräch #19: Andreas Zumach, 8. Dezember 2021).

    Insgesamt zeichnen Experten ein Bild, das deutlich von den radikalen Behauptungen Sa’ars abweicht. Während Israels Sorgen bezüglich der Zusammensetzung und Unparteilichkeit des IGH von einigen Beobachtern nachvollziehbar sind, weisen Juristen und Völkerrechtler darauf hin, dass die Polemik des Außenministers vor allem dazu dient, innenpolitische Narrative zu stärken und von real existierenden menschenrechtlichen Problemen abzulenken. So erscheinen Sa’ars Aussagen bei genauer Betrachtung weniger als substanzielle Kritik denn als politische Strategie.

  3. Israels Anklage gegen den Internationalen Strafgerichtshof: Zwischen juristischen Fakten und politischer Rhetorik

    In einem weiteren provokanten Teil seiner Rede richtete der israelische Außenminister Gideon Moshe Sa’ar seine Kritik gezielt gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Sa’ar bezeichnete die jüngst gegen hochrangige israelische Politiker ausgestellten Haftbefehle als „ungeheuerlich“ und sprach ihnen jegliche Legitimität ab. Nach Sa’ars Auffassung seien diese Haftbefehle „unrechtmäßig, null und nichtig“, da der Gerichtshof über keinerlei Jurisdiktion bezüglich Israels verfüge. Diese Einschätzung, die einer vollständigen Ablehnung der Zuständigkeit des Gerichts gleichkommt, wirft jedoch grundlegende rechtliche Fragen auf und erscheint in Teilen eher politisch motiviert als juristisch haltbar.

    Die Rechtslage, welche Sa’ar vehement bestreitet, ist differenzierter als von ihm wahrgenommen. Zwar ist Israel tatsächlich kein Mitgliedstaat des Römischen Statuts, welches die Grundlage des IStGH bildet, jedoch wurde Palästina bereits 2015 als Mitgliedsstaat anerkannt. Dies legitimiert nach Völkerrechtsauffassung des Gerichtshofs die Jurisdiktion über Verbrechen, die auf palästinensischem Territorium begangen wurden. Im Februar 2021 bestätigte eine Kammer des IStGH explizit seine Zuständigkeit für Ereignisse in den besetzten palästinensischen Gebieten, ungeachtet der Nationalität der Täter.

    Mit den Haftbefehlen vom November 2024 gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant bezog sich der IStGH explizit auf mögliche Kriegsverbrechen im Kontext des Gaza-Konflikts. Gleichzeitig erließ der Gerichtshof jedoch auch Haftbefehle gegen Hamas-Führer, ein Umstand, den Sa’ar auffällig unerwähnt ließ. Dadurch entsteht ein Bild, das die Behauptung politischer Einseitigkeit des Gerichtshofs zumindest relativiert.

    Tatsächlich weisen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch auf substanzielle Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Kriegs- und Völkerrecht hin, die eine juristische Prüfung rechtfertigen.

    Die Anschuldigungen Sa’ars, der IStGH betreibe eine politisch motivierte „Blutjustiz“, stehen im Widerspruch zur sorgfältigen Vorgehensweise des Gerichts, das Entscheidungen nicht einseitig trifft, sondern nach umfassender juristischer Prüfung durch unabhängige Richter. So argumentierte etwa Amnesty International, dass die Schwere und Systematik der dokumentierten israelischen Angriffe auf zivile Ziele eine gründliche Untersuchung durch internationale Rechtsprechung zwingend erforderlich machen. Dass Israel selbst bislang keine eigenen juristischen Schritte zur Aufklärung solcher Vorwürfe eingeleitet hat, verstärkt die Legitimation des Eingreifens des IStGH auf Grundlage des Komplementaritätsprinzips des Gerichtshofs.

    Die Rhetorik Sa’ars folgt auch hier wieder einem bekannten zionistischen Narrativ, das internationale Kritik grundsätzlich als antisemitisch oder politisch voreingenommen zurückweist. Juristische und völkerrechtliche Experten, darunter auch der bekannte Rechtsprofessor Norman Paech, sehen auch hier in dieser Rhetorik eine gezielte politische Strategie, die von tatsächlichen Rechtsfragen und möglichen Menschenrechtsverletzungen ablenkt (BIP-Gespräch #20: Norman Paech, 5. Januar 2022). Vielmehr, so argumentieren Kritiker wie Paech und Baumgarten, werde der Angriff auf den Gerichtshof selbst dazu genutzt, um jegliche Kritik an israelischen Handlungen im Keim zu ersticken und politische wie juristische Verantwortung abzuwenden.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Sa’ars harsche Kritik am Internationalen Strafgerichtshof weniger juristisch fundiert als vielmehr politisch geprägt erscheint. Diese Strategie hat Israel irreparablen Schaden zugefügt, da sie die Glaubwürdigkeit der israelischen Regierung in Fragen internationaler Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit völlig vernichtet hat.

  4. Zwischen Terrorismusvorwurf und Faktenlage: Israels Außenminister und die UNRWA

    In seiner Rede verschärfte Gideon Moshe Sa’ar nochmals seinen Vorwurf, die UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) sei tief von Terrorismus infiltriert. Explizit behauptete Sa’ar, UNRWA habe systematisch Mitarbeiter eingestellt, die aktiv am Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren. Er unterstellte dem UN-Generalsekretär António Guterres sogar, bewusst eine Vertuschung dieser Vorgänge betrieben zu haben, und bezeichnete die Organisation als von Hamas-Terroristen „verseucht“ und „jenseits jeder Rettung“ stehend.

    Doch unabhängige Untersuchungen zeichnen ein differenzierteres Bild. Eine von der UN eingesetzte Kommission unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Catherine Colonna fand keine Beweise für eine umfassende terroristische Infiltration. Lediglich in wenigen Einzelfällen wurden Verbindungen zwischen UNRWA-Mitarbeitern und der Hamas festgestellt. Von den rund 13.000 UNRWA-Beschäftigten in Gaza sind lediglich neun Mitarbeiter nach internen Untersuchungen entlassen worden, nachdem Hinweise auf mögliche Verbindungen zur Hamas bestätigt wurden. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den von Sa’ar behaupteten über 1.400 angeblichen Terroristen in UNRWA-Reihen.

    Besonders hervorgehoben hatte Sa’ar den Fall Muhammad Abu Attawis, eines UNRWA-Mitarbeiters, der laut israelischer Regierung nachweislich am Angriff auf den Kibbuz Re’im beteiligt gewesen sei. UNRWA räumte die Beschäftigung Abu Attawis ein, verwies jedoch darauf, selbst Opfer einer gezielten Täuschung geworden zu sein und handelte umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe.
    Dieser Einzelfall, wenngleich gravierend, kann jedoch kaum als Beweis für eine systematische terroristische Unterwanderung der Organisation gelten.

    Human Rights Watch (HRW) bezeichnete die israelischen Anschuldigungen gar als „fragwürdig“ und kritisierte scharf, dass die humanitären Konsequenzen einer solchen pauschalen Diffamierung ignoriert würden. Israel hat bis heute keine konkreten Beweise für die behauptete massenhafte terroristische Durchdringung der UNRWA-Mitarbeiterschaft vorgelegt, obwohl UNRWA die israelische Regierung ausdrücklich zur Offenlegung entsprechender Dokumente aufforderte.

    Experten wie Norman Paech und Andreas Zumach verweisen darauf, dass derartige Verallgemeinerungen zu einer bekannten Strategie der israelischen Regierung gehören, um kritische internationale Institutionen zu diskreditieren. Die Intensität und Aggressivität der Anschuldigungen Sa’ars offenbaren vielmehr eine politische Agenda als die ernsthafte Sorge um terroristische Unterwanderung. Somit bleiben Sa’ars Aussagen bei genauer Überprüfung eher rhetorische Übertreibungen denn belegte Fakten.

  5. Gideon Moshe Sa’ar und die Sprache des moralischen Bankrotts: Israels diplomatisches Versagen in seiner ganzen Schonungslosigkeit

    Der Tonfall des israelischen Außenministers Gideon Moshe Sa’ar während seines Special Briefings zum Internationalen Gerichtshof (IGH) offenbart nicht weniger als eine diplomatische und charakterliche Bankrotterklärung. Mit einem Pathos, das bewusst historische Dramatik evoziert, eröffnete Sa’ar seine Rede mit einer rhetorischen Anspielung auf Émile Zolas berühmtes „J’accuse…!“, um UNRWA, die Vereinten Nationen und Generalsekretär António Guterres anzuklagen. Doch anders als Zolas Appell an Wahrheit und Gerechtigkeit ist Sa’ars Variante eine perfide Verzerrung der Realität, die eine kalte und kompromisslose Polarisierung zum Ziel hat.

    Seine Worte – gezielt scharf, aufgeladen mit Begriffen wie „Schande“, „Zirkus“ und „verrottet und antisemitisch“ – zeichnen ein Bild Israels als verfolgte Unschuld, Opfer eines globalen Komplotts. Dabei vermeidet er sorgfältig jede Form von Differenzierung oder Selbstreflexion. Er nennt die Kritik am Vorgehen Israels in Gaza gar „Blutlüge“, ein Begriff, der bewusst antisemitische Stereotypen evoziert, um berechtigte Vorwürfe zu delegitimieren und Gegner pauschal zu dämonisieren.

    Diese aggressive Rhetorik, die jeglichen Ansatz von Diplomatie, Mäßigung und konstruktivem Dialog verweigert, belegt eindrucksvoll das diplomatische Scheitern Israels unter Sa’ars Führung. Indem er die UN als korrupte und antisemitische Organisation und die UNRWA als terroristische Brutstätte brandmarkt, verschließt er jede Tür zu einem glaubwürdigen diplomatischen Engagement und entlarvt Israels moralischen Kompass als tief beschädigt.

    Die kalte, berechnende Härte seiner Sprache – eine Sprache, die sich aus Propaganda nährt und Feindbilder pflegt – offenbart nicht nur die diplomatische Unfähigkeit, komplexe Konflikte auf internationaler Bühne angemessen zu adressieren, sondern beschleunigt auch den moralischen Verfall einer Gesellschaft, die von ihren Führern zunehmend auf Feindseligkeit und Konfrontation eingeschworen wird. Sa’ars Rede ist nicht bloß eine politische Stellungnahme, sie ist ein erschreckender Spiegel einer politischen Kultur, die sich in Selbstgerechtigkeit und Aggressivität suhlt und dabei jede Verantwortung für die Konsequenzen ihres Handelns ablehnt.

    Statt einer offenen und ehrlichen Auseinandersetzung mit den drängenden Fragen internationaler Rechtsstaatlichkeit und Verantwortung steht hier die pure Rhetorik des Zorns. Die Sprache des israelischen Außenministers ist somit nicht nur ein taktischer Fehler, sondern eine tiefgreifende Offenbarung: die Offenbarung eines Landes, das seinen diplomatischen Anspruch auf moralische Führung endgültig verwirkt hat.

  6. Propaganda ohne Substanz: Gideon Moshe Sa’ar und der ethisch-moralische Offenbarungseid Israels

    Die Rede von Gideon Moshe Sa’ar, Israels Außenminister, ist ein Paradebeispiel moderner politischer Propaganda, deren Wirkungslosigkeit nur durch ihre dreiste Durchschaubarkeit übertroffen wird. Indem er die Vereinten Nationen und UNRWA in einem Atemzug mit Terrorismus und Antisemitismus nennt, konstruiert Sa’ar ein einfaches Feindbild, das den Zuhörer von jedem kritischen Nachdenken befreien soll. Dies ist ein billiger Versuch, Israel als ständig bedrohtes Opfer darzustellen und jedwede Kritik automatisch in die Nähe antisemitischer Ressentiments zu rücken.

    Die Wortwahl des Außenministers, durchsetzt mit hysterischen Übertreibungen und Faktenverdrehungen – etwa der Behauptung, Israel sei das am meisten verfolgte Land vor internationalen Gerichten – entbehrt jeglicher Grundlage. Solche Rhetorik ist ein gezieltes Ablenkungsmanöver, eine bewusste und kalkulierte Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse, die Israel keineswegs als Opfer, sondern oft genug als Täter sehen. Die Nutzung historisch belasteter Begriffe wie „Blutlüge“ dient allein der emotionalen Aufladung und perfiden Immunisierung gegen jede legitime Kritik an israelischen Militäroperationen.

    Die Taktik, alle Gegner und Kritiker Israels pauschal zu dämonisieren und ihnen niederträchtige Motive zu unterstellen, spricht nicht für die vermeintliche moralische Überlegenheit Israels. Vielmehr legt sie schonungslos die ethisch-moralische Verkommenheit offen, die inzwischen tief in der israelischen Politik verwurzelt ist. Wenn ein Staat sich derartiger Methoden bedient, entlarvt er nicht die Institutionen, die er attackiert, sondern lediglich sich selbst. Der Charakter einer Nation zeigt sich nicht darin, wie sie mit Zustimmung und Lob umgeht, sondern darin, wie sie auf berechtigte Kritik reagiert.

    Die Propaganda Sa’ars, die Israel ständig in der Opferrolle verortet, ist weder glaubwürdig noch wirksam. Sie offenbart vielmehr ein erschreckendes moralisches Vakuum innerhalb der israelischen Führungsschicht, die offenbar jedes Maß für Anstand und Selbstkritik verloren hat. Gerade in Zeiten internationaler Spannungen und komplexer Konflikte wäre diplomatische Besonnenheit nötig; doch Israels politische Elite zieht es vor, sich in rhetorische Schützengräben zurückzuziehen, um die eigene Bevölkerung in einem Zustand permanenter Belagerungsmentalität zu halten.

    Diese Strategie mag kurzfristig innenpolitisch wirken, doch international durchschaut man längst die durchsichtige Propaganda. Israel isoliert sich damit weiter, verliert Glaubwürdigkeit und verspielt systematisch jeden Anspruch auf moralische Integrität. Die wahre Tragik besteht darin, dass diese Rhetorik letztendlich die Erosion jener Werte vorantreibt, die sie vorgibt zu verteidigen. Was Gideon Moshe Sa’ar als Stärke Israels verkaufen will, ist in Wahrheit ein erschütterndes Zeugnis moralischer Schwäche und ethischen Verfalls.