Von Detlef Koch · Text vom 20. Juni 2025
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Vorwort!
Dieser Text versteht sich nicht als Rechtfertigung von Gewalt oder als Relativierung deutscher Verbrechen. Er anerkennt das Leid aller Opfer und weist jede Form der Verhöhnung oder Verharmlosung zurück. Ziel ist es vielmehr, Gewalthandlungen im historischen und psychologischen Kontext zu analysieren – nicht, jede Gewalt zu billigen.
Einleitung
Als sich am 14. Oktober 1943 Häftlinge des NS-Vernichtungslagers Sobibór zu einer koordinierten Revolte erhoben, blieb ihr Handeln in der Geschichtsschreibung lange randständig: Zu fragmentarisch war der Erfolg, zu ambivalent die Mittel. Und doch galt der Aufstand – ähnlich wie jener im Warschauer Ghetto einige Monate zuvor oder der bewaffnete Widerstand des versklavten Predigers Nat Turner im Virginia des Jahres 1831 – als verzweifelter Ausdruck eines elementaren Freiheitsimpulses unter Bedingungen totaler Entrechtung. Dass diese historischen Episoden heute zum moralischen Gedächtnis westlicher Demokratien gehören, steht im auffälligen Kontrast zur nahezu reflexhaften Delegitimierung jeder vergleichbaren Gewaltdynamik, sofern sie außerhalb des eigenen kulturellen Erfahrungsraums stattfindet.
Die Ereignisse des 7. Oktober 2023, als bewaffnete palästinensische Gruppen die Grenze zum Gazastreifen durchbrachen und militärische wie zivile Ziele im Süden Israels angriffen, stellen einen solchen Fall dar. Sie wurden – nicht nur in Israel – als barbarischer Terroranschlag gewertet. Doch der analytische Blick verweist auf ein ungleiches Machtgefüge, in dem sich ein seit Jahrzehnten eingeschlossenes, entrechtetes Kollektiv in einem Akt radikaler Selbstbehauptung äußerte. Die historischen Parallelen sind nicht identitätsstiftend, wohl aber psychologisch instruktiv: Auch in Sobibór oder bei Nat Turner war es nicht politisches Kalkül, sondern existenzieller Druck, der zur Überschreitung bürgerlich gesetzter Gewaltgrenzen führte.
Die westliche Reaktion auf den 7. Oktober offenbart dabei nicht nur ein mediales, sondern ein begriffliches Defizit: Was gilt unter kolonialen Bedingungen überhaupt als „Widerstand“ – und wer besitzt die Definitionsmacht über seine Legitimität?
Southampton Aufstand 1831 – als paradigmatischer Ausdruck gewaltsamer Emanzipation
Als Nat Turner im August 1831 einen Sklavenaufstand im US-Bundesstaat Virginia anführte, war dies nicht lediglich ein Akt individueller Fanatisierung, sondern Ausdruck eines strukturell induzierten Gewaltverhältnisses, in dem sich jegliche Hoffnung auf Reform erschöpft hatte. Turner, ein bibelfester, in der Gemeinschaft als „Prophet“ verehrter Sklave, hatte die Erhebung theologisch aufgeladen: Die Apokalypse als Freiheitsmoment. Innerhalb von 48 Stunden tötete seine kleine Gruppe etwa sechzig Weiße, darunter auch Kinder. Die Reaktion war brutal: Der Aufstand wurde niedergeschlagen, Turner hingerichtet, Dutzende weitere Afroamerikaner, teils ohne direkte Beteiligung, exekutiert.
In der damaligen Rezeption galt Turner als „fanatischer Mörder“ – ein Narrativ, das erst in der Bürgerrechtsbewegung des 20. Jahrhunderts gebrochen wurde. Seither wird seine Tat zunehmend als paradigmatischer Ausdruck gewaltsamer Emanzipation gelesen: nicht gerechtfertigt im moralischen Sinne, wohl aber erklärbar als politische Konsequenz aus einem vollständigen Entzug rechtsbasierter Handlungsoptionen. Seit 2002 zählt Nat Turner zu den 100 größten Afroamerikanern. 2009 wurde in Newark, USA der größte Park der Stadt Nat Turner Park benannt.
Der Fall Turner erlaubt damit einen analytischen Zugriff auf die Frage, in welchen Konstellationen Gewalt von unten nicht primär als Zerstörung, sondern als eruptive Artikulation einer verweigerten Subjektwerdung verstanden werden kann. Diese Perspektive entzieht sich des gängigen Entweder-oder-Denkens zwischen „Terror“ und „Legitimität“ – und fordert damit auch gegenwärtige Deutungsmuster heraus, etwa wenn über Formen palästinensischen Widerstands im Kontext langdauernder kolonialer Einschließung diskutiert wird.
Fanon und die Dialektik kolonialer Gewalt
Die Analyse Frantz Fanons über die Dynamik kolonialer Herrschaft und Befreiung zählt zu den radikalsten politischen Diagnosen des 20. Jahrhunderts. In Les Damnés de la Terre (1961) entwickelt der aus Martinique stammende Psychiater und Revolutionär eine Theorie der Gewalt, die sich weder in moralischen Kategorien noch in juristischen Begriffen erschöpft. Vielmehr betrachtet Fanon die Gewalt als konstitutiven Bestandteil der kolonialen Weltordnung – als jenes ursprüngliche Verhältnis, das den Kolonisierten seiner individuellen Menschlichkeit beraubt und ihn auf eine rein daseinsbezogene Randexistenz verweist.
Die Gegengewalt, die Fanon nicht bejaht, wohl aber als strukturell notwendig begreift, ist in dieser Perspektive keine pathologische Entgleisung, sondern ein Akt der Rückgewinnung menschlicher Würde. „Denn der Kolonisierte entdeckt seine Menschlichkeit in dem Augenblick, in dem er beginnt, sich zu befreien“, schreibt Fanon – und fügt hinzu: „Und genau zur selben Zeit, da er seine Menschlichkeit entdeckt, beginnt er seine Waffen zu reinigen“. In der Tat ist die Rückkehr zum Menschsein in Fanons Denken untrennbar mit dem gewaltsamen Bruch mit der kolonialen Ordnung verbunden.
Diese Dialektik – in der das „kolonisierte Ding“ erst im Akt des Widerstands zu einem politischen und selbstbestimmten Wesen wird – verweigert sich normativen Begriffen wie Legitimität oder Illegalität. Gewalt erscheint hier nicht als Störung der Ordnung, sondern als ihr inhärenter Schatten. Der Kolonisierte wird nicht trotz, sondern durch die Gewalt des Kolonialherrn zum Träger einer eigenen historischen Bewegung. Die Antwort, die er gibt, ist daher nicht irrational, sondern innerhalb einer verkehrten Ordnung die einzige erkennbare Logik.
Fanon zu lesen heißt, Gewalt als Kategorie politischer Anthropologie ernst zu nehmen – gerade dort, wo systemische Verhältnisse über lange Zeit jede andere Ausdrucksform verweigert haben. Es bedeutet nicht, Gewalt zu verherrlichen, wohl aber, sie aus der moralischen Schmuddelecke herauszuholen, in die sie meist dann verbannt wird, wenn sie von unten kommt.
Widerstand als letzte Option: Die Aufstände von Sobibór und Warschau
Die bewaffneten Erhebungen in Sobibór (Oktober 1943), im Warschauer Ghetto (Frühjahr 1943) und während des Warschauer Stadtaufstands (August 1944) gehören zu den markantesten Beispielen kollektiver Selbstermächtigung unter extremen Bedingungen. Gemein ist ihnen, dass sie nicht auf militärischen Erfolg zielten, sondern auf die symbolische Wiederherstellung von Wirkmächtigkeit – oftmals zum Preis der völligen physischen Vernichtung.
In Sobibór planten Häftlinge – darunter sowjetische Kriegsgefangene und polnische Juden – minutiös die Tötung ranghoher SS-Offiziere. Ihr Ziel war nicht Revanche, sondern Flucht: Rund 300 Gefangenen gelang es, aus dem Vernichtungslager auszubrechen, wenngleich viele bei der Verfolgung erschossen wurden. Yehuda Lerner, einer der Überlebenden, formulierte später: „Es war mir eine Ehre, zu den Leuten zu gehören, die ausgewählt wurden, die Deutschen zu töten“ – ein Satz, der retrospektiv weniger als Bekenntnis zur Gewalt, denn als Ausdruck existenzieller Autonomie verstanden wird.
Der Aufstand im Warschauer Ghetto verfolgte ein ähnliches Motiv: sich dem sicheren Tod nicht widerstandslos zu überlassen. Auch der stadtweite Aufstand vom August 1944, getragen von der Heimatarmee, diente der politischen Selbstbehauptung im Schatten geopolitischer Kalküle.
Im kollektiven Gedächtnis westlicher Gesellschaften gelten diese Erhebungen – trotz Gewaltanwendung – heute als legitimer Widerstand. Dass ähnliche Akte in anderen Kontexten, etwa in kolonialen Konflikten, häufig als „Terror“ etikettiert werden, verweist auf ein normatives Ungleichgewicht in der Deutung politischer Gewalt.
Zwischen Freiheitskampf und Terrorismus: Zur politischen Wortbedeutung legitimer Gewalt
Die westliche Urteilskraft im Umgang mit politischer Gewalt zeigt sich historisch und gegenwärtig als zwiegespalten. Während Rückblicke auf vergangene Aufstände – etwa Nat Turners Sklavenrevolte von 1831 oder den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 – heute von staatlichen und akademischen Instanzen als Akte legitimen Widerstands gewürdigt werden, bleibt gegenwärtiger bewaffneter Widerstand in postkolonialen Kontexten oft im semantischen Feld des Terrorismus verhaftet. Die Zuschreibung ist dabei weniger eine analytische denn eine politische Entscheidung – eingebettet in geopolitische Interessenlagen und mediale Rahmungen.
Begriffe wie „Widerstand“, „Sicherheit“ und „Terrorismus“ sind historisch nicht stabil, sondern normativ aufgeladen. So galt die algerische FLN im französischen Diskurs der 1950er Jahre als terroristische Organisation – ein Narrativ, das sich erst mit dem historischen Abstand und dem Wandel der Machtverhältnisse verschob. Ähnlich wurden ANC-Kämpfer in Südafrika bis in die späten 1980er Jahre von westlichen Staaten und Institutionen kriminalisiert, bevor ihre Aktionen als Teil eines Befreiungskampfes anerkannt wurden.
Diese terminologische Wechselhaftigkeit verweist auf das, was Frantz Fanon als epistemische Gewalt kolonialer Ordnungen beschrieb, also Gewalt durch Wissen oder durch die Macht, zu bestimmen, was als Wahrheit gilt: Die Definitionsmacht über das, was als „legitim“ gilt, liegt selten bei den Unterdrückten selbst. Der völkerrechtliche Rahmen ist zwar komplex, aber nicht mehrdeutig: Die UN-Generalversammlung erklärte in Resolution 3103 (1973), dass „die unterdrückten Völker das Recht haben, sich auch mit Gewalt gegen koloniale und rassistische Regime zu wehren“.
Dass westliche Diskurse dieses Recht selektiv anerkennen, ist weniger Ausdruck moralischer Konsistenz als vielmehr ein Indikator fortwirkender machtpolitischer Asymmetrien. Die Einordnung eines Akts als Terror oder Befreiung bleibt dabei letztlich ein Spiegel kolonialer und postkolonialer Bedeutungshegemonien.
Schlussgedanke
Im Licht historischer Gleichnisse und theoretischer Befunde tritt der gegenwärtige Konflikt in Gaza weniger als singulärer Ausbruch roher Gewalt denn als Symptom einer tieferliegenden Struktur zutage: einer Ordnung, in der koloniale Logiken, räumliche Abriegelung und ungleiche Machtverhältnisse fortbestehen – wenngleich in neuer Wortbedeutung und unter anderen Vorzeichen. Die Kategorien, mit denen westliche Öffentlichkeiten bewaffneten Widerstand deuten – etwa „Terrorismus“ oder „Verteidigung“ –, sind dabei weniger objektive Beschreibungen als Ausdruck geopolitischer Selektivität.
Die westliche Urteilskraft über Gewalt operiert selten in normativer Neutralität. Sie spiegelt politische Prioritäten, historisch gewachsene Loyalitäten und nicht zuletzt die Bereitschaft, bestimmte Akteure als politische Subjekte mit Handlungsmacht anzuerkennen – anderen hingegen genau diese abzusprechen. In diesem Sinne markiert die mediale und politische Reaktion auf Gaza nicht nur eine Haltung zum Nahen Osten, sondern auch eine Aussage über das Selbstverständnis westlicher Liberalismen.
Wer bereit ist, aus der historischen Tiefe herauszulesen, wird im Muster der Eskalation nicht das Andere der Geschichte erkennen, sondern ihr Echo. Vielleicht beginnt kritisches Denken nicht mit Antworten, sondern mit der Bereitschaft, jene Begriffe zu befragen, in deren Namen so oft schon Unterscheidungen zwischen legitimem Widerstand und delegitimierter Gewalt getroffen wurden.
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